| Gegenstand | Errichtung, Sanierung oder Modernisierung von Gebäuden aller Art sowie wesentlichen Teilen davon unter Einschluss der Planung, Baudurchführung, Bauvorbereitung und Bauüberwachung. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen können. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen. |