Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) an einer Kommanditgesellschaft, die das Halten und Verwalten, insbesondere die Vermietung und Verpachtung, ihres eigenen Grundvermögens zum Gegenstand hat, sowie alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte.