| Gegenstand | Förderung der gewerblichen Wirtschaft und ihrer Mitarbeiter im Lande Schleswig-Holstein.
Zur Erreichung dieses Zwecks kann die Gesellschaft Projekte und Maßnahmen, die dem Ziel dienen, den Wirtschaftsförderungsauftrag der Schleswig-Holsteinischen Industrie- und Handelskammern zu unterstützen, initiieren, planen, betreiben, diese umsetzen und sich an solchen beteiligen. Die Gesellschaft ist insbesondere berechtigt, im Zusammenhang mit ihren Aktivitäten Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben. Dazu gehören auch die Erstellung, Bereitstellung und Verbreitung von Informationen über Projekte, Kampagnen und Initiativen. Die Gesellschaft kann sich dazu verschiedener Kommunikationsmittel bedienen, einschließlich einer eigenen Webseite.
Die Gesellschaft kann auch Unternehmen, Personen und Institutionen die Möglichkeit geben, die Projekte finanziell zu fördern und als Sponsoren aufzutreten. Die Modalitäten der finanziellen Förderung und des Sponsorings werden in gesonderten Vereinbarungen zwischen der Gesellschaft und den Förderern beziehungsweise zwischen der Gesellschaft und den Sponsoren festgelegt.
Zur Erreichung dieses Zweckes kann die Gesellschaft auch Maßnahmen der Ausbildung, der beruflichen Fortbildung und der beruflichen Umschulung durchführen. Sie kann gemeinsame Veranstaltungen im In- und Ausland mit den Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der öffentlichen Hand durchführen.
Zur Erreichung des Gesellschaftszwecks kann die Gesellschaft auch die Aufgabe übernehmen, für die Schleswig-Holsteinischen Industrie- und Handelskammern finanzielle Mittel, die den Kammern zweckgebunden zur Förderung oder Unterstützung der gewerblichen Wirtschaft und ihrer Mitarbeiter von der öffentlichen Hand oder von privater Seite zufließen, entsprechend zu verwalten und zu verteilen. |