| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so ist jeder Geschäftsführer einzelvertretungsberechtigt.
Der Geschäftsführer ist von den einschränkenden Vorschriften des § 181 BGB befreit. |