Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Kiel vom 04.02.2022 (AZ: 25 IN 5/22) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.