Jeder Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt.
Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gegenstand
Ausführung von Tischlerarbeiten aller Art, insbesondere die Herstellung und die Reparatur von Möbeln und anderen Gebrauchsgegenständen, Innenausstattungen und Fassadenverkleidungen sowie die Herstellung von Bauteilen aus dem Werkstoff Holz