Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Der Erwerb und die Bebauung von Immobilienprojekten, deren Entwicklung sowie die Beratung und Betreuung, die mit diesen Objekten in Zusammenhang stehen. Ausgenommen sind ausdrücklich alle Tätigkeiten, für die eine Erlaubnis nach § 34 c GewO erforderlich ist