Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Bauprojektierungen, Bauausführungen, Bauüberwachungen. Bauleistungen und Arbeiten des Bauhauptgewerbes, insbesondere alle Leistungen, die der Herstellung, Instandhaltung Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen, werden durch Drittfirmen ausgeführt. Weiterhin ist Gegenstand die Übernahme von Hausverwaltungen. Die Gesellschaft ist darüber hinaus zur Verwaltung eigenen Vermögens mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten berechtigt, sowie zur Vornahme aller diesen Zwecken förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäften, insbesondere auch der Erwerb von Grundstücken.