| Gegenstand | 1) die Erstellung von Programmen für die Datenverarbeitung und der Vertrieb sowohl eigener als auch fremder Angebote des Hard- und Software-Bereiches sowie die Beratung von Unternehmen in diesen Bereichen.
2) Die Gesellschaft ist berechtigt, ihre Geschäfte im In- und Ausland zu betreiben, insbesondere Zweigniederlassungen zu errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen zu beteiligen.
3) Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, alle anderen Geschäfte und Tätigkeiten zu betreiben, mit Ausnahme genehmigungspflichtiger, soweit die Genehmigung nicht vorliegt. |