Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der EDEKA Nord eG, dem die Gesellschafterversammlungen durch Beschluss vom 12.09. und 24.10.1994 zugestimmt haben.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.