| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat vier Geschäftsführer, die von der Gesellschafterversammlung berufen und abberufen werden. Die Gesellschaft wird jeweils von zwei Geschäftsführern vertreten. Auch wenn mehrere Geschäftsführer vorhanden sind, kann einem oder mehreren Geschäftsführern das Recht der Alleinvertretung verliehen werden. Diese Vertretungsregelung ist entsprechend auf die Liquidatoren anzuwenden.
Jeder Geschäftsführer kann durch die Gesellschafterversammlung von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. |