Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erbringung von Bauleistungen, insbesondere Errichtung von Häusern, Erstellung von Wärme-, Dämm-, Verbundsystemen, Anbringung von Innen- und Außenputz, Sanierungsarbeiten, Gerüstbau, Vermietung von Gerüsten und Baumaschinen sowie Durchführung von Bauvorhaben als Bauträger und Baubetreuer gemäß § 34 c Abs. 1 Nr. 4 GewO