Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer, der sie allein vertritt. Der Geschäftsführer darf die Gesellschaft auch bei Rechtsgeschäften mit sich selbst oder mit sich als Vertreter eines Dritten vertreten.
Gegenstand
Interim Projektmanagement, Projektmanagement Beratung, Projektmanagement Schulung sowie alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen, soweit für diese Dienstleistungen keine besondere behördliche Erlaubnis oder Zulassung erforderlich ist