Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Trägerschaft eines Zweckbetriebes im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, der eine integrierte Versorgung nach § 140a SGB V durch zur Versorgung der Versicherten nach dem Vierten Kapitel SGB V berechtigte Leistungserbringer anbietet (sog. Managementgesellschaft), insbesondere durch (im Rahmen von Verträgen zur Integrierten Versorgung) Aufbau eines multiprofessionellen Versorgungsnetzes unter Einbeziehung aller zur Versorgung psychisch Kranker erforderlichen Leistungserbringer, Einrichtung und Unterhaltung einer Versorgungsleitstelle, die u. a. jedem an der Versorgung teilnehmenden Versicherten einen Fallmanager als Bezugsperson zuteilt, Unterstützung und Entlastung der einzelnen Leistungserbringer, Koordinierung und Dokumentation der einzelnen Leistungen, Rekrutierung der Leistungserbringer, Abrechnung der gegenüber den teilnehmenden Leistungserbringern im Rahmen der integrierten Versorgung erbrachten Leistungen und Sicherstellung der Vergütung