| Gegenstand | Der Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb elektrotechnischer Anlagen und Komponenten sowie Ausrüstungen, Softwareerstellung und Dienstleistungen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen; sie darf auch Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft darf darüber hinaus alle Geschäfte tätigen, die den Gegenstand des Unternehmens fördern. |