Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen zur Ab- und Versicherung von Softwareinvestitionen. Dazu zählen u. a. treuhänderische Hinterlegung von Software Quellcode, Prüfung des hinterlegten Gutes, Bewertung von Softwareerstellungsprozessen, Risiko- und Finanzierungsberatung und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten.