Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Neumünster vom 20.08.2024 (AZ: 92 IN 10024/24) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und der Schuldnerin ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt.
Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer. Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gegenstand
Entwicklung, Planung und Herstellung von Komponenten für die Spritzgießtechnologie