| Gegenstand | Die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und die Unterstützung bedürftiger Personen i.S.d. §§ 52 und 53 AO.
Die Gesellschaft betreibt zu dem vorstehend genannten Zweck ein Alten- und Pflegeheim i.S.v. § 68 Ziff.1 lit. a) AO. Die Gesellschaft wirkt an der Betreuung von Menschen, die aus pflegerischen, sozialen oder psychischen Gründen nicht in ihrer häuslichen Umgebung verbleiben können, mit. Darüber hinaus erbringt die Gesellschaft ambulante pflegerische Leistungen gegenüber pflegebedürftigen Personen, die nicht in dem Alten- und Pflegeheim leben. |