| Gegenstand | Erbringung von Finanzdienstleistungen, vornehmlich die Vermittlung von Investmentfonds, soweit es sich um genehmigungsfreie Tätigkeiten handelt.
Erbringung von Informations- und Beratungsleistungen für Dritte und für eigene Zwecke, der Handel mit Wertpapiersoftware und Wertpapierfachliteratur sowie Veranstaltung von Fachseminaren und Vorträgen.
Die Gesellschaft übt keine Tätigkeit aus, die der Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) bedarf.
Die Gesellschaft darf darüber hinaus alle Tätigkeiten ausüben, die den vorgenannten Zwecken unmittelbar und mittelbar zu dienen geeignet sind.
Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen, auch als alleinige Komplementärin, und Zweigniederlassungen errichten, und zwar im In- und Ausland. |