Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel mit Neu- und Gebrauchtfahrzeugen sowie Leasing und Vermietung von Kraftfahrzeugen.
Die Gesellschaft darf sich - auch unter Übernahme der Geschäftsführung und der persönlichen Haftung - an anderen Unternehmen mit gleicher oder ähnlicher Zweckrichtung beteiligen, deren Gegenstand dem vortshend beschriebenen entspricht.