| Gegenstand | Handel und Vermietung von Lastkraftwagen und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
Die Gesellschaft ist berechtigt, weitere gleichartige und ähnliche Unternehmen zu errichten und/oder bestehende zu erwerben oder sich an diesen zu beteiligen und die Geschäftsführung in einem solchen Unternehmen auszuüben, sowie sämtliche Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, den Zweck und die Unternehmung der Gesellschaft zu fördern. Sie darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. |