| Gegenstand | Der Handel, die Herstellung und der Vertrieb von Leichtmetallkonstruktionen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten. |