| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Alleinvertetungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Gesellschaft wird vertreten, wenn nur ein Geschäftsführer bestellt ist, durch diesen, wenn mehrere bestellt sind und wenigstens einer alleinvertretungsberechtigt ist, durch jeden alleinvertretungsberechtigen Geschäftsführer; die gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführer vertreten nur zusammen mit den Alleinveretretungsberechtigten; ist nicht wenigstens ein Geschäftsführer alleinvertretungsberechtigt, vertreten die gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführer gemeinsam. |