Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer, der die Gesellschaft allein vertritt. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel mit Neuwagen, Gebrauchtwagen und EU-Fahrzeugen, Reparatur und Service, Ersatzteil- und Zubehörverkauf, Vermietung von Fahrzeugen sowie Vermittlung von Fahrzeugen aller Art