| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so vertreten zwei Geschäftsführer die Gesellschaft gemeinsam. Soweit Prokuristen und mehrere Geschäftsführer bestellt sind, ist ein Geschäftsführer auch berechtigt, die Gesellschaft in Gemeinschaft mit einem Prokuristen zu vertreten. Geschäftsführern kann Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer dürfen die Gesellschaft auch bei Rechtsgeschäften mit sich selbst oder mit sich als als Vertreter eines Dritten vertreten. |