| Gegenstand | Vermittlung von Versicherungen, gem. § 93 HGB, Bausparverträgen, Darlehen, Immobilien-, Schiffsbeteiligungs- und Zweitmarkt-Lebensversicherungsfonds.
Ferner erbringt das Unternehmen als einzige Finanzdienstleistung die Anlage- und Abschlussvermittlung sowie die Anlageberatung im Sinne von § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1, 1a und 2 KWG von bzw. in Bezug auf Anteile(n) an Investmentvermögen, die von einer inländischen Kapitalgesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft ausgegeben werden dürfen, die für die in § 2 Abs. 6 KWG genannten Unternehmen.
Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist das Unternehmen nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen.
Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes (sog. " Single-Hedgefonds") werden nicht vermittelt. |