Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer, der sie allein vertritt. Der Geschäftsführer darf die Gesellschaft auch bei Rechtsgeschäften mit sich selbst oder mit sich als Vertreter eines Dritten vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Beratung von Unternehmen aller Art, Freiberuflern und Vereinen, insbesondere von Ärzten und Praxen, und alle in dem Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, zu denen auch Vortragstätigkeit gehört.