| Gegenstand | Großhandel, Einzelhandel mit Waren aller Art, insbesondere Waren der Unterhaltungselektronik, jedoch mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Ware. Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen, deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen einrichten. |