| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat ein oder mehrere Vorstandsmitglieder.
Besteht der Vorstand nur aus einer Person, so vertritt diese allein. Sofern mehrere Vorstandsmitglieder bestellt sind,bestimmt der Aufsichtsrat darüber, ob die Vorstandsmitglieder jeweils allein oder nur gemeinschaftlich oder nur in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertretungsberechtigt sind. Die Vorstandsmitglieder sind insoweit von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, als sie die Gesellschaft auch bei Rechtsgeschäften mit sich als Vertreter eines Dritten vertreten dürfen. |