| Gegenstand | Montage von Fenstern und Türen sowie Handel mit Fenstern und Türen und Erbringung von Malerarbeiten sowie alle Geschäfte, die diesem Zweck dienlich sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, Tochtergesellschaften zu gründen, andere Unternehmen zu erwerben und sich an solchen zu beteiligen sowie für Unternehmen die Geschäfte zu besorgen und zu führen, soweit dies im Zusammenhang mit dem Gegenstand der Gesellschaft steht. |