| Eintragungstext | | Text | Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Bestimmung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch Beschluss des Amtsgerichts Norderstedt vom 24.01.2024 (AZ: 66 IN 117/22) aufgehoben. |
|