| Gegenstand | Die Übernahme der Stellung einer persönlich haftenden Gesellschafterin in Unternehmen, deren Gegenstand der Betrieb eines Zeitungsverlages und das Halten von Beteiligungen ist sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft darf sämtliche Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie darf sich an anderen Unternehmen, auch wenn diese einen anderen Unternehmensgegenstand haben, beteiligen, sie erwerben, die Geschäftsführung für solche Unternehmen übernehmen sowie Zweigniederlassungen errichten. |