| Gegenstand | Übernahme der Stellung einer persönlich haftenden Gesellschafterin in Unternehmen, deren Gegenstand der Erwerb von unbebautem und bebautem Grundbesitz oder grundstücksgleicher Rechte jeglicher Art und deren Entwicklung und Erschließung, außerdem die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Gebäuden sowie die Verwaltung eigenen Vermögens und das Halten von Beteiligungen an Unternehmen der verschiedensten Rechtsformen ist. Die Gesellschaft darf sämtliche Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie darf sich an anderen Unternehmen, auch wenn diese einen anderen Unternehmengegenstand haben, beteiligen, sie erwerben, die Geschäftsführung für solche Unternehmen übernehmen sowie Zweigniederlassungen errichten. |