Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Die Gesellschaft kann beschließen, daß die Vertretungsmacht geändert wird.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Durchführung von Auktionen und Events, soweit diese keiner staatlichen Genehmigung bedürfen. Betrieb einer oder mehrerer Gaststätten zum vorgenannten Zweck.