| Gegenstand | Gegenstand der Gesellschaft sind insbesondere die Durchführung von Serviceleistungen sowie die Vermittlung von Ein- und Verkaufsverträgen und die Produktion von und der Handel mit landwirtschaftlichen Produkten und alle diesen Zweck fördernde Geschäfte.
Daneben erbringt die Gesellschaft Beratungsleistungen in betriebswirtschaftlichen Fragen, Fragen der Unternehmensführung, der Erzeugung von landwirtschaftlichen Produkten, der Materialwirtschaft, der Anbauberatung, des Vertriebes sowie des Verwaltungs- und Rechnungswesens und des Personalwesens.
Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere in- und ausländische Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen - einschließlich der Übernahme der persönlichen Haftung als Komplementärin von Kommanditgesellschaften - und darf allen einschlägigen nationalen und internationalen Berufs-, Fach- und Interessenverbänden angehören.
Gegenstand der Gesellschaft kann auch sein, Organ im Rahmen eines steuerlichen Organschaftsverhältnisses zu sein. Die Gesellschafterversammlung kann die Geschäftsführung ermächtigen, einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag abzuschließen. |