Die Gesellschafterversammlung vom 13.11.1992 hat dem Beherrschungs- u. Gewinnabführungsvertrag vom 28.12.1976 mit Städtische Betriebe Eckernförde GmbH zugestimmt.
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Betrieb der Kureinrichtungen und -anlagen, die Förderung des Tourismus in der Stadt Eckernförde und den Umlandgemeinden, das Stadtmarketing, die Durchführung von Veranstaltungen in Eckernförde sowie sonstige Maßnahmen der Wirtschaftsförderung.
Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die geeignet scheinen, der Verwirklichung des Unternehmensgegenstandes zu dienen und die Ziele der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu fördern, insbesondere sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, solche Unternehmen zu erwerben oder zu pachten, zu veräußern oder zu verpachten.
Wirtschaftlichkeit, Umweltschutz und Versorgungssicherheit sind gleichrangige Ziele des Unternehmens. Das Unternehmen der Gesellschaft hat nach den Wirtschaftsgrundsätzen des § 107 GO-SH zu verfahren.