| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme, Durchführung und Vermittlung von Beratungen sowie Vertretungen von Unternehmen sowie Privatpersonen sowie öffentlicher und privater Institutionen in allen geschäftlichen, insbesondere wirtschaftlichen, unternehmenspolitischen, organisatorischen sowie finanzwirtschaftlichen Angelegenheiten und die Übernahme und Durchführung aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäften und Dienstleistungen, soweit sie keiner Genehmigung bedürfen. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Sie kann insbesondere Zweigniederlassungen errichten und andere Unternehmen mit vergleichbarem Unternehmensgegenstand erwerben oder sich an solchen beteiligen. |