Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme, Durchführung und Vermittlung von Beratungen sowie Vertretungen von Unternehmen sowie Privatpersonen sowie öffentlicher und privater Institutionen in allen geschäftlichen, insbesondere wirtschaftlichen, unternehmenspolitischen, organisatorischen sowie finanzwirtschaftlichen Angelegenheiten und die Übernahme und Durchführung aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäften und Dienstleistungen, soweit sie keiner Genehmigung bedürfen. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Sie kann insbesondere Zweigniederlassungen errichten und andere Unternehmen mit vergleichbarem Unternehmensgegenstand erwerben oder sich an solchen beteiligen.