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Im- und Export von Roh- und Baumaterialien, Naturprodukten sowie Waren jeglicher Art, die nicht genehmigungspflichtig sind, der Transport von Gütern im Ausland, die Übernahme von Handelsvertretungen und Agenturen, die technische und Marketingberatung sowie der Erwerb und Verkauf von Grundstücken, sowie Beteiligung an und Übernahme von Gesellschaften im In- und Ausland. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte vornehmen, die der Erreichung und Förderung des Gesellschaftszweckes dienlich sein können. |