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Unterhaltung eines Reitbetriebes, insbesondere die Erteilung von Reitunterricht, die Ausbildung von Reitern und Pferden, die Durchführung von Kutschfahrten, die Pferdevermietung sowie Haltung, der An- und Verkauf von Pferden, die Vermietung von Räumen und der Betrieb einer Pensionstierhaltung. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen und die Geschäftsführung anderer Unternehmen übernehmen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft darf auch die Verwaltung und Geschäftsführung einer Kommanditgesellschaft übernehmen. |