Die Gesellschaft wird durch einen oder mehrere Geschäftsführer vertreten.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so sind sie jeweils alleinvertretungsberechtigt.
Der bzw. die Geschäftsführer ist/sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gegenstand
Beherbergung, Beköstigung und der üblichen Naturalleistungen an Jugendliche vor Vollendung des 27. Lebensjahres für Erziehungs-, Ausbildungs- oder Fortbildungszwecke, insbesondere der Betrieb einer Kinderpension.
Die Gesellschaft ist außerdem berechtigt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu errichten, zu pachten, zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen, Zweigniederlassungen zu errichten und sie zu verwalten sowie alle Geschäfte zu tätigen, die dem Gegenstand des Unternehmens zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft darf auch die Verwaltung und Geschäftsführung einer Kommanditgesellschaft übernehmen.