| Gegenstand | Die Geschäftsführung und Verwaltung gewerblicher Unternehmen, die Beteiligung an gewerblichen Unternehmungen aller Art, Entwicklung und Anwendung von Baustofftechniken, Dienstleistungen aller Art, Werbung. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Innerhalb dieser Grenzen ist die Gesellschaft zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen. |