| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Gesellschafter können einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilen, namens der Gesellschaft mit sich selbst Rechtsgeschäfte zu tätigen, gleichviel ob sie dabei für sich oder für Dritte handeln. |