Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Der Handel mit Industriebedarf, soweit dieser Handel nicht genehmigungspflichtig ist, sowie die Beteiligung an anderen Gesellschaften, auch unter Übernahme der persönlichen Haftung.