| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft wird durch einen oder mehrere Geschäftsführer vertreten. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so sind je zwei von ihnen oder einer zusammen mit einem Prokuristen vertretungsberechtigt. Bei mehreren Geschäftsführern kann einzelnen von ihnen oder allen durch Gesellschafterbeschluss Alleinvertretungsbefugnis zuerkannt werden.
Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so darf dieser Geschäftsführer Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen (Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB). |