Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
1) Der Betrieb eines Bauunternehmens sowie der Handel mit Baustoffen, ferner der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen, insbesondere an Bauunternehmen, auch unter Übernahme der Geschäftsführung mit unbeschränkter Haftung.
2) Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern.
3) Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere ihr ähnliche Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen.