mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Güternahverkehr. Die Gesellschaft kann sämtliche Geschäfte betreiben, die zur Erreichung dieses Zwecks geeignet sind. Sie kann sich insbesondere auch an ähnlichen Unternehmen beteiligen oder solche erwerben.