| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens sind alle Geschäfte, die im weitesten Sinne mit dem Betrieb des Steinmetzbetriebes zu tun haben, soweit sie nicht erlaubnispflichtig sind. Die Gesellschaft kann gleichartige Unternehmen erwerben, sich an ihnen beteiligen sowie die Geschäftsführung ausüben. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. |