| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung von schlüsselfertigen Bauvorhaben aller Art, die Planung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauträger und der Verkauf von Baustoffen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie kann zu diesem Zwecke auch andere Unternehmen gründen, erwerben, sich an ihnen beteiligen und Zweigniederlassungen gründen. |