| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist die Vermittlung von Grundbesitz einschließlich der hiermit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere ihr ähnliche Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen. |