| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist der An- und Verkauf von Grundstücken, sonstigen Sachen und Rechten im eigenen Namen, deren Projektierung, Entwicklung und Vermarktung.
Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen, auch zur Beteiligung an anderen Unternehmen. |